Transparenz & Information

Informationen zur Wahlarzt-Behandlung

Informationen über den Ablauf und die Kostenrückerstattung für unsere Patientinnen und Patienten aus Österreich und Deutschland.

Definition

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlung wird daher zunächst privat bezahlt.

Sie erhalten eine Honorarnote, die – je nach Versicherung – bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung zur Rückerstattung eingereicht werden kann.

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Ablauf für Patientinnen und Patienten aus Österreich

Gesetzlich versichert (ÖGK, SVS, BVAEB)

  • calendar_today
    Terminvereinbarung:Sie vereinbaren einen Termin online oder telefonisch.
  • medical_services
    Untersuchung und Beratung:In der Ordination erfolgt eine sorgfältige Untersuchung und persönliche Beratung.
  • payments
    Bezahlung via Überweisung:Sie erhalten eine Honorarnote und können diese bequem per Überweisung begleichen.
  • description
    Einreichung bei der Krankenkasse:Die Honorarnote wird elektronisch übermittelt oder kann von Ihnen bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  • account_balance_wallet
    Teilweise Rückerstattung:Ihre Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten entsprechend den jeweiligen Bestimmungen.

Privat versichert / Zusatzversicherung (Österreich)

Bei einer privaten Zusatzversicherung kann ein größerer Teil der Kosten übernommen werden. Der Ablauf entspricht grundsätzlich dem der gesetzlichen Versicherung:

check_circleBezahlung der Behandlung via Überweisung
check_circleEinreichung der Honorarnote bei Ihrer Versicherung
check_circleRückerstattung gemäß Ihrem Versicherungsvertrag

Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer individuellen Versicherung ab.

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Informationen für Patientinnen und Patienten aus Deutschland

Unsere Ordination befindet sich in Oberndorf bei Salzburg, direkt an der Grenze zu Laufen (Bayern). Wir betreuen regelmäßig auch Patientinnen und Patienten aus Deutschland.

Privat versichert (Deutschland)

Privat versicherte Patientinnen und Patienten erhalten eine Honorarnote, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Private Krankenversicherungen übernehmen Behandlungen innerhalb der EU. Wir empfehlen dennoch, vor dem Termin kurz bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Gesetzlich versichert (Deutschland)

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aus Deutschland können selbstverständlich einen Termin in unserer Ordination wahrnehmen.

Die Behandlung erfolgt in diesem Fall als privatärztliche Leistung. Sie erhalten eine Honorarnote und können diese bequem per Überweisung begleichen. Eine direkte Abrechnung mit deutschen gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Augen finden.