Informationen zur Wahlarzt-Behandlung
Informationen über den Ablauf und die Kostenrückerstattung für unsere Patientinnen und Patienten aus Österreich und Deutschland.
Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlung wird daher zunächst privat bezahlt.
Sie erhalten eine Honorarnote, die – je nach Versicherung – bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung zur Rückerstattung eingereicht werden kann.
Ablauf für Patientinnen und Patienten aus Österreich
Gesetzlich versichert (ÖGK, SVS, BVAEB)
- calendar_todayTerminvereinbarung:Sie vereinbaren einen Termin online oder telefonisch.
- medical_servicesUntersuchung und Beratung:In der Ordination erfolgt eine sorgfältige Untersuchung und persönliche Beratung.
- paymentsBezahlung via Überweisung:Sie erhalten eine Honorarnote und können diese bequem per Überweisung begleichen.
- descriptionEinreichung bei der Krankenkasse:Die Honorarnote wird elektronisch übermittelt oder kann von Ihnen bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- account_balance_walletTeilweise Rückerstattung:Ihre Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten entsprechend den jeweiligen Bestimmungen.
Privat versichert / Zusatzversicherung (Österreich)
Bei einer privaten Zusatzversicherung kann ein größerer Teil der Kosten übernommen werden. Der Ablauf entspricht grundsätzlich dem der gesetzlichen Versicherung:
Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer individuellen Versicherung ab.
Informationen für Patientinnen und Patienten aus Deutschland
Unsere Ordination befindet sich in Oberndorf bei Salzburg, direkt an der Grenze zu Laufen (Bayern). Wir betreuen regelmäßig auch Patientinnen und Patienten aus Deutschland.
Privat versichert (Deutschland)
Privat versicherte Patientinnen und Patienten erhalten eine Honorarnote, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Private Krankenversicherungen übernehmen Behandlungen innerhalb der EU. Wir empfehlen dennoch, vor dem Termin kurz bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Gesetzlich versichert (Deutschland)
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aus Deutschland können selbstverständlich einen Termin in unserer Ordination wahrnehmen.
Die Behandlung erfolgt in diesem Fall als privatärztliche Leistung. Sie erhalten eine Honorarnote und können diese bequem per Überweisung begleichen. Eine direkte Abrechnung mit deutschen gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Augen finden.
